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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der privaten Arbeitsvermittlung

1. Allgemeines

1.1.Die Tätigkeit der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung ist u. a. die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden, sowie die Arbeitnehmersuche im Auftrage von Arbeitgebern.

1.2.Vornehmlich sind wir spezialisiert auf die Vermittlung in den Branchen

      Sicherheitsdienst, Werkfeuerwehr, Kraftfahrer und Helfertätigkeiten.

1.3.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse in der privaten Arbeitsvermittlung der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung.

1.4.Seitens der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung entfällt. Die ManonTilly, private Arbeitsvermittlung übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.

1.5.Die ManonTilly, private Arbeitsvermittlung Übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.

1.6.Die ManonTilly, private Arbeitsvermittlung übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

1.7.Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

1.8.Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitssuchenden, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der ManonTilly Arbeitsvermittlung schließen eine Haftung der ManonTilly,private Arbeitsvermittlung aus.

.1.9.Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschätsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.10.Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit

2.1.Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.

2.2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte außer an potenzielle Arbeitgeber, sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.

2.3.Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitssuchenden auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Wochen, und nach sechs Monaten erneut zu bestätigen.

2.4.Die ManonTilly, private Arbeitsvermittlung wird Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.

2.5.Vermittlungsvorschläge, die durch die Manon Tilly, private Arbeitsvermittlung dem Arbeitssuchenden und/oder dem Arbeitgeber als Auftraggeber unterbreitet werden, sind ausschliesslich für diese vorgesehen. Sollten diese Vermittlungsvorschläge an Dritte weitergeleitet werden, behält sich die Manon Tilly private Arbeitsvermittlung vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 € zu erheben.

3. Honorarvereinbarungen

3.1.Die Vermittlung erfolgt in der Regel über die Verrechnung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, in besonderen Fällen und besonderen Positionen kann eine Honorarvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.

4. Vereinbarungen zum Datenschutz

4.1.Unterzeichnende unserer Verträge erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der der ManonTilly, private Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellten Angaben zum Zwecke der Vermittlung einverstanden.

4.2.Alle der ManonTillyprivate Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1.Nach erfolgter Vermittlung durch die Manon Tilly, private Arbeitsvermittlung, und nach Unterschrift des Arbeitsvertrages ist der gültige Vermittlungsgutschein des Arbeitssuchenden im Original spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Unterschrift des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber an die Manon Tilly, private Arbeitsvermittlung, zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Bedingungen für die Auszahlung des gültigen Vermittlungsgutscheins erfüllt werden.

6. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden

6.1.Erfüllungsort ist 50859 Köln.

6.2.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

6.3.Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

Das Vertragsverhältnis zwischen der  ManonTilly Privaten Arbeitsvermittlung und einem Auftraggeber  (Bewerber/in) gilt als zustande gekommen mit der Überlassung der  Bewerbungsunterlagen und bedarf keiner gesonderten Schriftform. Einige  Jobcenter verlangen aber trotzdem einen Vermittlungsvertrag, der in  diesen besonderen Fällen von den Bewerbern unterschrieben an die Agentur ManonTilly weitergeleitet werden muss.

Mit dem Versand ihrer Bewerbungsunterlagen an uns erklären sie sich den o.a AGB  automatisch einverstanden.